Rechtsgeschichte
Bearbeiter: Michael
Auerswald
Anlehnung an
Frotscher/Pieroth, Verfassungsgeschichte, 2. Aufl.
Jahr |
Ereignis |
1356 |
HRRDN:
Goldene Bulle Regelung zur Krönung des Kaisers durch den Kurfürstenrat.
Ihnen gegenüber gibt der Kaiser eine Wahlkapitulation ab, eine Art
Regierungsprogramm mit Wahlversprechen. Die Kaiser stammten während des HRRDN immer aus dem Hause
Habsburg (Österreich) |
1495 |
HRRDN:
Ewiger Landfriede und Reichskammergerichtsordnung Verbot der Fehden. RkG sollte Streitigkeiten vor Gericht
lösen. Neben dem RkG existierte noch der Reichshofrat in Wien. Der Zug ans
RkG wurde vielfach durch das Zugeständnis des Kaisers an die Fürsten des
Privileges „de non appelando“ vereitelt. |
1555 |
HRRDN: Reichsexekutionsordnung |
1576 |
Jean Bodin Six livres de la republique « Die Souveränität ist die höchste und von den
Gesetzen losgelöste Gewalt über Bürger und Untertanen », beschränkt aber
durch das Naturrecht. |
1607 |
USA:
Erste dauerhafte englische Siedlung in Jamestown, Virginia |
1648 |
HRRDN:
Westfälischer Frieden Zwei Verträge: Instrumentum Pacis Osnabrugense IPO (Reich und
Schweden) und Instrumentum Pacis Monasteriense IPM (Reich und Frankreich).
Der Friede beendete den 30jährigen Krieg. Anfänge einer Religionsfreiheit.
Verpflichtung zur Toleranz. Ausscheiden von Schweiz und Niederlanden aus dem
Reich. Frankreich gewann Gebiete östlich des Rheins, Schweden trat mit
Vorpommern, Bremen und Verden den Reichsständen bei. Die Reichsstände
erhielten über den Reichstag ein umfassendes Mitbestimmungsrecht in allen
Reichsangelegenheiten. |
1651 |
Thomas
Hobbes Leviathan Hobbes vertritt den absolutistischen Alleinherrscher ohne
Beschränkung der Staatsgewalt bspw. durch Naturrecht. Grund sind die Unruhen
in England, die er meint nur so lösen zu können. |
1663 |
HRRDN:
Immerwährender Reichstag zu Regensburg Bestand aus drei Kollegien: Kurfürstenrat, Fürstenrat und
Städterat. Das Stimmrecht im Fürstenrat war Bedeutung gewichtet. |
1732 |
USA:
Gründung von Georgia, der letzten von 13 englischen Kolonien in Nordamerika |
1740 |
Preußen:
Regierungsantritt Friedrichs II. (des Großen) und Maria Theresias
(Österreich) Mit Friedrich II. begann der aufgeklärte Absolutismus in
Deutschland. Die Aufklärung fordert die geistige und wissenschaftliche
Freiheit und Fortbildung, nicht aber die politische Freiheit. So auch Kant. Ganz allgemein breitete sich der aufgekl. Absolutismus in
Deutschland und Europa aus. Friedrich II. sieht sich selbst als „ersten Diener des
Staates“. |
1743 |
Preußen:
Abschaffung der Folter und Beschränkung der Todesstrafe in Preußen |
1748 |
Frankreich: Montesquieu’s De l’esprit des lois Ausarbeitung der Lehre von der Gewaltenteilung auf drei
verschiedene Gewalten |
1752 |
Preußen:
1. Politisches Testament Friedrichs II. |
1754-1763 |
USA:
Kolonialkrieg zwischen England und Frankreich Englang verlangt von den Kolonien eine stärkere
finanzielle Beteiligung. |
1762 |
Frankreich: Jean-Jaques Rousseau’s Du contrat
social Gesetz der Nationalversammlung als Ausdruck des
Gemeinwillens volonté générale |
1765 |
USA:
Stamp Act und Stempelsteuerkongreß in New York Die Kolonien sollen Abgaben auf die Ausfertigung von
Dokumenten etc. leisten |
1765 |
Österreich:
Kaiser Joseph II., Aufklärer |
1768 |
Preußen:
2. Politisches Testament Friedrichs II. |
1773 |
USA: Boston Tea Party Kolonisten versenken Teeladung engl. Frachter in Boston |
1774 |
USA:
1. Kontinentalkongreß in Philapelphia Aufruf zum Widerstand gegen die engl. Zwangsmaßnahmen. |
1775-1781 |
USA:
2. Kontinentalkongreß Errichtung einer Kontinentalarmee unter George Washington,
Kongreß übernahm alle Funktionen einer nationalen Regierung |
1776 |
USA:
Unabhängigkeitserklärung am 4.7. von Thomas Jefferson entworfen deutliche Naturrechtliche Spuren (bspw. Freiheit und Gleichheit) |
1776 |
USA: Virginia Bill of Rights |
1776-1783 |
USA:
Unabhängigkeitskrieg, der mit dem Frieden von Paris endet |
1779 |
Preußen:
Müller-Arnold-Prozeß Dem Müller Arnold wurde von seinem Grundherrn das Wasser abgeschnitten,
wodurch er in finanzielle Schwierigkeiten geriet und das Land an den
Grundherren verkaufen musste. Dies hielt das Berliner Kammergericht für
rechtens. Friedrich ging dagegen mit einem Machtspruch vor und entließ und
bestrafte die Richter. |
1780 |
Preußen:
Graf von Carmer und Svarez beginnen Justizreformen -> ALR |
1781 |
USA:
Inkrafttreten der Konföderationsartikel Schaffung eines (schwachen) Staatenbundes |
1784 |
Preußen:
Kant: Was ist Aufklärung? |
1786 |
Preußen:
Tod Friedrich II., Friedrich Wilhelm II. besteigt Thron |
1787 |
USA:
Verfassungskonvent von Philadelphia; Verabschiedung der Verfassung am 17.9. |
1788 |
Preußen:
Wöllner wird Justizminister |
1789 |
USA:
George Washington wird erster Präsident der USA |
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USA:
12 Amendments (Grundrechte) werden der Verfassung hinzugefügt 25.9. |
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Frankreich:
Zusammentreten der Generalstände am 5. 5. Der dritte Stand machte bei gleichem Stimmrecht 95% der
Bevölkerung aus. Streit über das Abstimmungsverfahren (nach Ständen oder nach
Köpfen) Letzteres setzte sich letzten Endes durch, wodurch der dritte
Stand mit Teilen des Klerus die Mehrheit erlangte. |
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Frankreich:
Verfassungsgebende Nationalversammlung 6. 7. Geplant war eine gemäßigte Verfassung unter Beibehaltung
der Monarchie |
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Frankreich:
Sturm auf die Bastille 14. 7. |
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Frankreich:
Abschaffung der Feudalherrschaft 4. 8. in der Nationalversammlung als Reaktion auf den Sturm der
Bastille und der Aufstände im Land. |
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Frankreich:
Sieyés: Was ist der dritte Stand? Die Macht geht vom Volke aus. Deshalb bedürfen die Gesetze
der Nationalversammlung auch nicht der Bestätigung durch den Monarchen. |
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Frankreich:
Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte 26. 8. nach dem Vorbild der amerik. Bill of Rights, Entworfen von
La Fayette und Sieyés. |
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Frankreich:
Säkularisation 3. 11. |
1791 |
Preußen:
Verkündung des Allgemeinen Gesetzbuchs für die Preußischen Staaten (AGB) Kodifikation iSv: Zusammenfassung des geltenden Rechts,
eine Mischung aus sowohl Staats- wie auch Zivil- und Strafrecht. Annährend
20000 Paragraphen, möglichst verständlich formuliert. U.a. wurden
Machtsprüche verboten. |
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USA:
Ratifikation der ersten zehn Zusatzartikel („Federal Bill of Rights“) |
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Frankreich:
Verabschiedung der Verfassung 3. 9. |
1792 |
Preußen: Suspension des AGB |
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Frankreich:
Abschaffung der Monarchie und Ausrufung der Republik Dem König war ein Vetorecht verblieben, dass zu unlösbaren
Konflikten führte. Insbes. im Rahmen des ausgebrochenen Krieges musste man
schnell reagieren können. Man erklärte die Verfassung von 1791 für
gescheitert. |
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HRRDN:
Beginn der Koalitionskriege gegen Frankreich |
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HRRDN:
Kanonade von Valmy 20. 9. |
1793 |
2.
Polnische Teilung |
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Frankreich:
Hinrichtung des Königs 21. 1. |
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Frankreich:
Verfassungsentwurf der Girondisten Februar |
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Frankreich:
Jakobinische Verfassung des Jahres I (24. 6.) |
1794 |
Preußen:
Inkrafttreten des Allgemeinen Landrechts für die Preußischen Staaten (ALR) Revision durch Justizminister Wöllner und Friedrich Wilhelm
II., beide Anti-Aufklärer führt zu einer Abschwächung der reformerischen
Tendenz. Machtsprüche blieben erlaubt. Staatsgewalt wurde nicht auf den
Staatszweck begrenzt. |
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Frankreich:
Abschaffung der Sklaverei in den Kolonien 4. 2. |
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Frankreich:
Sturz Robespierres 27. 7. Robespierre leitete den sog. Wohlfahrtsausschuss und
errichtete eine Diktatur in Frankreich. |
1795 |
Frankreich:
Verfassung des Jahres III (Direktorialverfassung) Vorstellungen des Bürgertums, das zuviel Volksherrschaft verhinden
wollte, werden verwirklicht. |
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HRRDN:
Sonderfrieden von Basel |
1799 |
Frankreich:
Staatsstreich Bonapartes 9. 11.; Konsulatsverfassung Unter dem Druck militärischer Niederlagen und der
Zerstrittenheit innerhalb der Verfassung konnte Napoléon mit Unterstützung
Sieyés den Staatsstreich vorbereiten. Die neue Verfassung wurde nicht durch
einen Nationalversammlung, sondern von einem Direktorium von nur drei Männern
(darunter Napoleon) entworfen. Ergebnis: die Grundrechte spielten nur noch eine untergeordnete
Rolle, die Legislative ebenfalls, die eigentliche Macht lag bei den Konsuln. |
1801 |
Frieden
von Luneville 9. 2. Sieg Frankreichs über das Deutsche Reich. Folge daraus ist
der Reichsdeputationshauptschluß |
1802 |
Frankreich:
Ernennung Napoleons zum Konsul auf Lebenszeit |
1803 |
HRRDN:
Reichsdeputationshauptschluß 25. 3. Abtretung der linksrheinischen Gebiete an Frankreich.
Entschädigung der enteigneten Fürsten innerhalb des Reichs. Dazu Enteignung der
klerikalen Güter. Säkularisierung und Mediatisierung. Letzteres bedeutete
u.a. Aufhebung der Reichsunmittelbarkeit der Reichsstädte und Eingliederung
in ein Fürstentum. Insbesondere die Säkularisierung ist Folge der franz.
Revolution. Auch auf religiöse Toleranz wurde geachtet. An der Rechtmäßigkeit
des RDH bestehen Zweifel, er ist eher als rechtssetzender revolitionärer Akt
der Fürsten. Also Folge der Mediatisierung löste sich auch die Ritterschaft
kurz darauf auf. |
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USA:
Urteil des Surpreme Court in Sachen Marbury v. Madison SV: Es ging um die nicht mehr rechtzeitig vor Amtswechsel
an Marbury ausgehändigte Urkunde zum Secretary of State. Dagegen wandte er
sich gegen Madison, den jetzigen Inhaber. Im Laufe des Verfahrens berief sich
der Richter Marshall sowohl auf das richterliche Prüfungsrecht als auch auf
Unzuständigkeit aufgrund der Bindung an die Verfassung. |
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Friedrich
Carl v. Savigny bringt “Das Recht des Besitzes” heraus Savigny war Vertreter der historischen Rechtsschule. Sie
wollte das Recht von seiner Wurzel, dem römischen Recht herleiten und hielt
nichts von dem „modernen“ Recht. Insbesondere wandte sich Savigny gegen die
großen Kodifikationen. Das Recht entstehe aus dem Volk über dessen Geschichte
und entwickele sich zu dem was es ist. Zwar Gesetz, aber nicht Recht könne
durch den Gesetzgeber erlassen werden. Dem stellte sich 1814 Anton Justus
Friedrich Thibaut entgegen, indem er eine an die Bedürfnisse der Zeit
angepasste Kodifikation des Rechts forderte. Vor dem Hintergrund der
Industrialisierung etc. verständlich. |
1804 |
Frankreich:
Kaiserkrönung Napoleons |
1805 |
HRRDN:
Schönbrunner Vertrag 15. 12. Vertrag zwischen Preußen und Frankreich über die Annexion
Hannovers durch Frankreich. |
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HRRDN:
Pressburger Frieden 26.12. Erneuter Krieg zwischen Frankreich und Österreich,
Russland, England. Bayern und Württemberg schlossen sich Frankreich an und
wurden nach dem Sieg zu souveränen Staaten erklärt, ein weiterer Konflikt im
Reich. |
1806 |
Preußen:
Niederlage Preußens in der Doppelschlacht bei Jena und Auerstedt Zusammen mit Russland ging nun auch Preußen gegen
Frankreich vor, verlor aber. |
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HRRDN:
Gründung des Rheinbundes 12. 7. |
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HRRDN:
Austritt der Rheinbund-Staaten aus dem Reich 1.8. |
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HRRDN:
Niederlegung der Kaiserkrone durch Franz II. 6. 8. 1. Niederlegung der Krone und des Amts des Kaisers 2. Entbindung aller Reichsstände und Reichsorgane/beamten
von reichsrechtlichen Pflichten 3. Löslösung der habsburgischen Länder vom Reich. Hierzu hatte Franz II. keine Befugnis, von daher war das
Reich rechtlich zu diesem Zeitpunkt nicht aufgelöst. Die rechtliche Auflösung
fand daher eigentlich erst im Rahmen des Wiener Kongresses statt. Trotzdem
muß bereits hier das Ende des HRRDN gesehen werden, dessen
Auflösungserscheinungen nun den Höhepunkt fanden. |
1807 |
Preußen:
Friedensvertrag von Tilsit 9. 7. Preußen verliert fast die Hälfte seiner Fläche und
Bevölkerung an Frankreich. |
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Preußen:
Nassauer Denkschrift des Freiherrn vom Stein (Juni) In Ungnade als Staatsminister entlassen verfasst Stein
eine Niederschrift seiner geplanten Reformen. Im Oktober wird er ins
Staatsministerium zurückberufen. Stein gehörte wie später Hardenberg zu der
preuß. Reformpartei. Deren Reformen werden gern als Revolution von oben
bezeichnet. |
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Preußen:
Edikt über die Bauernbefreiung 9.10. Gutsuntertänigkeit wird aufgehoben, Bauern wurden aber nur
Besitzer, nicht Eigentümer des Bodens. Später Übergang an die Bauern aber mit
Entschädigung an den Gutsherren. |
1808 |
Preußen:
Städteordnung 19. 11. Einführung der Magistratverfassung in den Städten, die
Bürger sollen wieder näher an den Staat herangeführt werden.
Stadtverordnetenversammlung – Magistrat. Die Möglichkeiten Bürger zu werden wurden vereinfacht und ständeunabhängig. |
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Preußen:
Organisationsedikt betr. die Verfassung der obersten Staatsbehörden. Auflösung des Kabinetts (Berater des Königs), feste
Zuordnung von Ministern zu Resorts, die auch dem Monarchen, später dem
Parlament verantwortlich waren. |
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Preußen:
Armeebefehl Napoleons zur Ächtung Steins 16. 12. |
1810-1822 |
Preußen:
Preußische Regierung unter der Leitung Hardenbergs Hardenberg führt u.a. das Kanzlerprinzip ein |
1810 |
Preußen:
Finanzedikt 27.10. Das Edikt enthielt u.a. ein Verfassungsversprechen des
Königs Friedrich Wilhelm III., in dem er zusagte für die erhöhten Abgaben
eine nationale Repräsentation einzurichten. Das Versprechen wurde allerdings
nicht eingehalten. |
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Preußen:
Gewerbesteuer-Edikt 28.10. Vollkommene Gewerbefreiheit, Gewerbeschein |
1812/1813 |
Frankreich:
Russlandfeldzug Napoleons |
1812 |
Preußen:
Edikt über die Judenemanzipation |
1813 |
Völkerschlacht
bei Leipzig Preußen, Österreich, Russland siegen über Frankreich, was
nicht zuletzt auf die Opferbereitschaft des preuß. Volks zurückgeht und
aufgrund deren Fr. Wilhelm III. ein erneutes Verfassungsversprechen abgibt
(1815) |
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Preußen:
Einführung der allgemeinen Wehrpflicht Zuvor war bereits 1808 das Adelsmonopol für Offiziere
abgeschafft worden. |
1814 |
Frankreich:
1. Pariser Frieden |
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Frankreich:
Charte Constitutionelle Nach Stürzung Napoleons wollte der neue König Ludwig XVIII.
kein König von Volkes Gnaden sein. Deshalb folgt die charte const. streng dem
monarchischen Prinzip. Die Staatsgewalt liegt einzig beim König. Sie galt als
Muster für die konstitutionelle Monarchie. Der König war souverän, band sich
aber an die Verfassung, inbesondere an die Kollektive Gesetzgebung mit den
Kammern. |
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Verfassung
von Nassau |
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Thibaut
schreib über „die Notwendigkeit eines allgemeinen bürgerlichen Rechts für
Deutschland“ |
1814/1815 |
Deutscher
Bund: Wiener Kongreß Insbesondere Metternich war Gegner eines nationalen
Deutschlands, da Österreich Vielvölkerstaat war. Preußen fürchtete eine
Vorherrschaft Österreichs, das restliche Europa fürchtete eine Übermacht
Deutschlands. Daher entschied man sich lediglich für ein Schutzbündnis, den
Deutschen Bund. Dabei gehörten nur die jeweils deutschen Teile dem Deutschen
Bund an (bedeutsam für Österreich und Preußen). Es handelte sich um einen
Staatenbund, bei dem die Staatsgewalt größtenteils bei den Mitgliedstaaten
verblieb. Einziges Bundesorgan war der Bundestag in Frankfurt. Der Deutsche
Bund war nach außen hin Völkerrechtssubjekt, gleichzeitig blieben dies auch
die Gliedstaaten. Unklarheit herrschte, welche Verfassungen sich die Länder
zu geben hatten. Metternich vertrat die Ansicht unter „Landständischer
Verfassung“ könne nur eine monarchische sein, man fürchtete insbesondere das
Aufkeimen parlamentarischer Verfassungen, Volksouveränität und
Gewaltenteilung. |
1815 |
Preußen:
Erneutes Verfassungsversprechen Fr. Wilhelms III Wieder nicht eingehalten, diesmal aufgrund der erstarkten
Restaurationspartei. |
1815 |
Deutscher
Bund: Deutsche Bundesakte 8.6. |
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Frankreich:
Schlacht von Waterloo 18.6. Endgültige Niederlage Napoleons |
1816 |
Deutscher
Bund: Verfassung weiterer mitteldeutscher Kleinstaaten |
1817 |
Deutscher
Bund: Wartburgfest Oktober Deutsche Burschenschaften fordern nationale Einheit und
Einführung der versprochenen Verfassungen. |
1818 |
Deutscher
Bund: Verfassung von Baden und Bayern |
1819 |
Deutscher
Bund: Verfassung von Württemberg |
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Deutscher
Bund: Sand’sches Attentat; Karlsbader Beschlüsse August von Kotzebue (Zuträger der reaktionären russischen
Regierung) wird von dem Burschenschaftler Karl Sand ermordert. Als Reaktion
ergingen die Karlsbader Beschlüsse, die eine Presse- und Universitätszensur
umfassten. |
1820 |
Deutscher
Bund: Verfassung von Hessen-Darmstadt Bis 1830 atmeten die dt. Verfassungen den Geist des dt.
Frühkonstitutionalismus, der eine langsame Reform des dt. Ständestaates im
Sinn hatte. |
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Deutscher
Bund: Wiener Schlussakte |
1830 |
Frankreich:
Juli-Revolution in Frankreich Sturz des Königs Karl X. Ernennung von Louis Philippe, der
einen Eid auf die Verfassung schwören musste. Die Revolution kam vor allem
dem Bürgertum zugute. |
1831 |
Deutscher
Bund: Verfassungen von Kurhessen und Sachsen Verfassungen des mitteldeutschen Konstitutionalismus, d.h.
Verfassungen wurden nunmehr vereinbart und nicht oktroyiert. Zudem wurde den
Landtagen Gesetzesinitiative zuerkannt. |
1832 |
Deutscher
Bund: Hambacher Fest; Repressionsmaßnahmen des Deutschen Bundes Ähnlich dem Wartburgfest riefen die erneut durch die
Juli-Revolution erstarkte revolutionäre Opposition zum Fest auf dem Hambacher
Schloß, wo sich zwischen 20 und 60 000 Menschen einfanden. Dabei wurden zum
ersten Mal die Farben Schwarz-Rot-Gold als Farben der dt. Einheits- und
Freiheitsbewegung gezeigt. Reaktion des Dt. Bundes auf das Fest waren weitere
repressive Maßnahmen, u.a. Überwachung der freien Rede, verschärfte Zensur,
Verbot politischer Vereinigungen, Verfolgung der Wortführer des Hambacher Fests. |
1833 |
Deutscher
Bund: Verfassung von Hannover Hervorgegangen aus den Konflikten der Juli-Revolution gab
sich Hannover eine von Dahlmann verfasste eine vhm. liberale Verfassung, der sich
der damalige Thronfolger Ernst August entgegenstellte, der aber noch nichts
dagegen unternehmen konnte. |
1837 |
Deutscher
Bund: Protest der Göttinger Sieben Bei seinem Amtsantritt am 28.6. vertagte Ernst August den
Landtag um den Schwur auf die Verfassung zu umgehen. Daraufhin erklärte er
sich als nicht an die Verfassung gebunden und dieselbe für ungültig
zustandegekommen, da sie seiner Zustimmung bedürft habe. Er setzte die
Verfassung von 1819 wieder in Kraft. Daraufhin verfassten sieben Göttinger Professoren am
18.11. ein Protestschreiben, in dem sie die 1833er Verfassung sehr wohl als
wirksam zustande gekommen ansahen und sich mithin nur an diese gebunden
sahen. Sie berufen sich auf den von den Beamten geleisteten Verfassungseid
(bzw. dein antizipierten Eid, da 1833 die Beamten nicht noch einmal einen Eid
leisteten). Als Reaktion darauf wurden sie z.T. des Landes verwiesen. Die
eingereichte Klage wurde verschleppt, aber nicht abgewiesen, so dass man sich
auch nicht an den Bundestag wenden konnte. 1840 gab sich Hannover eine
weitere Verfassung, in der Ernst August Zugeständnisse an die liberale
öffentliche Meinung machen musste. |
1847 |
Offenburger
Programm 12.9. Versammlung der Demokraten In den 40er Jahren begannen sich feste Gruppierungen zu
bilden, die im weitesten Sinne als Parteien mit eigenem Programm bezeichnet
werden können. Programm war u.a. die Berufung auf die Menschenrechte, wie
sie in Frankreich und den USA bekannt waren, Aufhebung der Karlsbader
Beschlüsse und der Pressezensur, Volksvertretung auch auf Bundesebene,
Vereidigung des Militärs auf die Verfassung |
|
Heppenheimer
Protokoll 10.10. Versammlung der Liberalen Das Protokoll war vorsichtiger formuliert als das der (Radikal-)Demokraten,
inhaltlich aber ähnlich. Ganz allgemein verlangte die Opposition nach
nationaler Einheit. |
1848 |
Frankreich:
Februar-Revolution in Paris Abschaffung der Monarchie und Wiedereinrichtung der
Republik. |
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Heidelberger
Versammlung 5.3. 51 Oppositionspolitiker traten zusammen um die Wahl eines
dt. Nationalparlaments vorzubereiten. |
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Österreich:
Sturz Metternichs 13.3. |
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Umsturz
in Preußen 18./19.3 König Friedrich Wilhelm IV. lässt sich auf liberale Forderungen
ein. Forderung der Protestierenden waren: Pressefreiheit,
Vereins-/Versammlungsfreiheit, Schwurgerichte, Volksbewaffung und
Verfassungseid des Heeres. |
|
Vorparlament
in Frankfurt 31.3. 574 Ständemitglieder treffen sich zu einer viertägigen Beratung.
Zugleich berät auch der Bundestag und ein von ihm berufener Ausschuß. |
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Bundesbeschluß
über Wahlgrundsätze 7.4. Zur Wahl der Nationalversammlung wurde ein neues, für die
Zeit äußerst demokratisches Wahlgesetz erlassen. Jeder volljährige selbständige
Staatsangehörige war wahlberechtigt (keine Frauen) |
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Ausrufung
der Rebublik Baden 12.4 Der Radikaldemokrat Heck hatte sich vom Vorparlament
losgesagt und rief in Baden eigenständig die Republik aus, wurde aber von badischen
und hessischen Trupper niedergeschlagen. Er floh darauf in die Schweiz. |
|
Wahl
der Nationalversammlung 1.5. |
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Eröffnungssitzung
der Nationalversammlung in Frankfurt 18.5. Sie bestand zum größten Teil aus dem gebildeten Bürgertum,
gut die Hälfte waren Juristen. Handwerker und Bauern waren nur in geringer
Zahl vertreten. Die Tendenz zu Bildung von Parteien und Fraktionen wurde
fortgeführt, die Fraktionen wurden nach den Namen der Tagungsorte benannt.
Die Mitglieder der Fraktionen waren jedoch in stetigem Fluß. |
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Reichsgesetz
über die Einführung einer provisorischen Zentralgewalt für Deutschland 28.6. Die Nationalversammlung verstand sich sowohl als
verfassungsgebende Versammlung, als auch als oberste Reichsregierung,
abgeleitet aus der Volkssouveränität, der sie entsprungen war. Man einigte
sich auf Einsetzung eines Rechsverwesers als provisorisches Staatsoberhaupt. |
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Wahl
des Erzherzogs Johann zum Reichsverweser 29.6. |
|
Eröffnung
der Grundrechtsdebatte im Plenum 3.7. |
|
Übertragung
der Befugnisse der Bundesversammlung auf den Reichsverweser 12.7. |
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Malmöer
Waffenstillstand 29.8 Preußen verhandelt Waffenstillstand mit Dänemark, ohne
zuvor die Zustimmung gem. dem Gesetz über die prov. Zentralgewalt einzuholen.
Das Reichskabinett um Erzherzog Johann billigte notgedrungen dieses Vorgehen,
die Nationalversammlung hingegen nicht, worauf das Kabinett zurücktrat. Es
hielt sich mithin an die vorläufige Verfassung. |
|
Ratifikation
des Malmöer Waffenstillstands durch die Nationalversammlung 16.9. Nur mit Mühe konnte man sich einigen, schon an dieser
Frage drohte das Parlament zu uerbrechen. Letztlich nahm man den
Waffenstillstand aber an. Die Bevölkerung legte der Versammlung diese nachgiebige
Politik als Schwäche und Verrat aus. Es kommt zu gewalttätigen
Auseinandersetzungen gegen die Nationalversammlung. |
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Ausrufung
der „Deutschen Republik“ durch Struve 21.9. Radikaldemokraten rufen die Republik aus und werden durch
badische Truppern niedergeschlagen. Damit waren sie endgültig in die
Illegalität abgedriftet und spielten faktisch im politischen Leben keine
Rolle mehr. Die verbliebenen Mitglieder der Nationalversammlung vertraten
eher einen Kurs der konstitutionellen Monarchie. |
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Österreich:
Eroberung Wiens durch Windischgrätz 31.10. Beginn der Gegenrevolution, der kaiserliche Feldmarschall
Windischgrätz schlägt die revolutionären Wiederständler in Wien nieder und
richtet den Paulskirchenabgeordneten Blum standrechtlich hin. |
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Kabinett
Brandenburg in Preußen 8.11. |
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Österreich:
Kabinett Schwarzenberg in Österreich 21.11. Vertreter der großösterreichischen Restauration |
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Oktroyierte
Verfassung in Preußen 5.12. König Friedrich Wilhelm IV. verhängt Belagerungszustand über
Berlin, löst die preußische Nationalversammlung auf und oktroyiert eine neue
Verfassung. Inhaltlich war diese zwar monarchisch, aber trotzdem liberal. Sie
umfasste insbesondere einen umfangreichen Grundrechtskatalog. Hintergedanke
war es aber nur, die Liberalen auf die Seite des Königs zu ziehen. Ihrer
Beachtung wurde nicht viel Aufmerksamkeit geschenkt. |
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Verkündung
des Grundrechtsteils der Reichsverfassung als Gesetz 27.12. |
1849 |
Annahme
der Reichsverfassung 27.3. Es hatten sich mittlerweile drei Parteien gebildet, die
jeweils für einen Einheitsstaat, eine kleindeutsche Lösung ohne Österreich
und eine großdeutsche Lösung eintraten. Die Vertreter der kleindeutschen
Lösung (die Erbkaiserlichen) erlangten schließlich die Oberhand. Ohnehin
verlangte Österreich wenn, dann eine große Lösung unter Leitung Österreichs. Das Reich soll Bundesstaat sein. Sowohl Gliedstaaten als
auch Reich haben eigene Staatsqualität. Ausschließliche und konkurrierende
Gesetzgebung wird normiert. Reichsrecht bricht Landesrecht. Die Länder waren vertreten im Staatenhaus, das Volk im
Volkshaus. Zusammen bildeten sie den Reichstag, der sich die Regierungsgewalt
mit dem Monarchen teilte. Bei der Gesetzgebung stand der Reichsregierung
unter dem Monarchen aber lediglich ein Veto zu. Der Kaiser ernannte aber
eigenständig die Minister. Dem Reichsgericht wurden umfassende Befugnisse ähnlich dem
heutigen BVerfG zu Teil. Die Grundrechte waren in den Einzelstaaten unmittelbar
verbindlich und mussten nicht erst umgesetzt werden. Das Reich sollte einheitliches bürgerliches Recht,
Handels- und Wechselrecht, Straf- und Prozessrecht schaffen. |
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Verkündung
der Reichsverfassung; Wahl König Friedrich Wilhems IV. von Preußen zum
deutschen Kaiser 28.3. |
|
Ablehung
der Kaiserkrone durch Friedrich Wilhelm IV. 3.4. |
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Reichswahlgesetz
12.4. |
|
Verwerfung
der Reichsverfassung durch Preußen 28.4. |
|
Reichsverfassungskampagne
(Mai) Die Reste der Nationalversammlung wollten die Geltung der Verfassung
mit Gewalt erzwingen, wurden aber niedergeschlagen. |
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Dreikönigsbündnis
26.5. Bündnis Erfurter Union, gerichtet auf lockeren
Zusammschluß der deutschen Staaten, gegen Willen Österreichs |
|
Entwurf
der Erfurter Unionsverfassung 28.5. angelehnt an die Frankfurter Reichsverfassung, aber mit
stark monarchistischer Prägung |
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Einführung
des Dreiklassenwahlrechts in Preußen 30.5. Gliederung in 3 Steuerklassen. Jede Klasse wählte über Wahlmänner
1/3 der Kammer. Folge: In der obersten Steuerklasse höherer Erfolgswert einer
Stimme. Wahl war zudem öffentlich! |
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Auflösung
der Nationalversammlung (Rumpfparlament) in Stuttgart 18.6. |
1850 |
Revidierte
Preußische Verfassung 31.1. Vormachtstellung des Königs (Exekutive, Vetorecht bei
Legislative), relativ unabhängige Gerichte. Erste Anzeichen einer
Gewaltenteilung. Zeitgenossen fassten sie aber als streng monarchistisch auf.
Sie enthält Freiheits- und Gleichheitsrechte, die aber noch keine mit heute
vergleichbare Wirkung entfalten, da der Vorrang der Verfassung vor dem König
nicht bekannt war. |
|
Steuer-Notverordnung
in Kurhessen 4.9. Es mangelte an der von der Verfassung vorgeschriebenen Unterstützung
der Landstände zur Erhebung der Steuer. Die Notverordnung wurde von dem
Oberappelationsgericht Kassel als verfassungswidrig zurückgewiesen.
Inanspruchnahme richtlichen Prüfungsrechts! Mit Unterstützung des Bundes wurde Kriegszustand ausgerufen
und dem Gericht das Prüfungsrecht abgesprochen, auch dies wurde von dem
Gericht nicht anerkannt. Sogar Beamte u. Militär verweigerten Gefolgschaft
wegen Eid auf die Verfassung. Es folgte militärische
Bundesintervention! |
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Olmützer
Punktation 29.11. Keine kleindeutsche Lösung iSd. Erfurter Union ohne
Österreich. Deutscher Bund wieder auf dem Stand von 1815/1820 |
1851 |
Rückkehr
Preußens in den Bundestag 12.5. |
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Bundesreaktionsbeschluß;
Aufhebung der Grundrechte 23.8. Mit dem Scheitern der Nationalversammlung kam es zu einer
„Restauration“ in Deutschland. Die monarchischen Strukturen wurden
wiederhergestellt, im Rahmen der Revolution von 1848 vollzogene Änderungen
wurden als unrechtmäßig Widerrufen, so auch die Grundrechte. |
1854 |
Bundes-Preßgesetz
6.6.; ferner neue Vereinsregelung. Einschränkung der Pressefreiheit, Druck nur noch mit
Konzession |
1858 |
Beginn
der Neuen Ära in Preußen Übernahme der Regierung durch Prinz Wilhelm I., Pläne zur Heeresreform
(Aufstockung) stoßen im Abgeordnetenhaus auf Ablehnung, Gelder werden nur
unter Vorbehalt bewilligt. Wilhelm nutzt dies aber aus und als die Forderung
nach Offenlegung der Finanzen aufkommt löst er das Abgeordnetenhaus am
11.3.1862 auf. |
1861 |
Allgemeines
Deutsches Handelsgesetzbuch Erste große gemeindeutsche Kodifikation des 19.Jht. Das gesamte 19.Jht. zeichnete sich durch seinen Drang nach
einheitlichen Gesetzeskodifikationen aus. |
1862-1866 |
Preußischer
Verfassungskonflikt Ursache: durch Vermögensverschiebung iRd.
Industrialisierung gelangten vermehrt liberale Bürger in (Wahl-)Steuerklasse
I und brachten somit entgegen der Erwartungen mehr liberal in die 2. Kammer.
Zudem: Verschiebung der Wahlkreise durch Wanderung in die Städte. Bei den Neuwahlen nach Auflösung gewinnen die Liberalen
überrangend. Einsetzung Otto von Bismarcks, dieser lässt Landtag
schließen und geht zum sog. budgetlosen Regiment über. Das Problem war, dass für den Fall dass man sich nicht
einig wurde, in der Verfassung nicht festgelegt war, wer der Souverän im
Staat war: Monarch oder Abgeordnete. Zu diesem Zeitpunkt setzte sich im
Zweifel faktisch die Monarchie durch („Lückentheorie“) |
1864 |
Deutsch-dänischer
Krieg Gemeinsamer Krieg Preußens und Österreichs gegen Dänemark |
1866 |
Rücktritt
Preußens vom Bundesvertrag 14.6. Preußen marschiert in Holstein ein, Bundesexekution gegen
Preußen wird beschlossen, -> Deutscher Krieg von 1866 |
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Schlacht
von Königgrätz 3.7. Sieg über Österreich, kein Einmarsch in Österreich um
nicht Frankreich auf den Plan zu rufen. |
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Bündnisvertrag
Preußens mit den Norddeutschen Staaten 18.8. |
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Schutz-
und Trutzbündnis Preußens mit Bayern, Württemberg und Baden 22.8. |
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Frieden
von Prag 23.8. Auflösung des Deutschen Bundes, Gründung des Norddeutschen
Bundes ohne Österreich |
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Indemnitätsgesetz
14.9. Das Abgeordnetenhaus bewilligt rückwirkend das budgetlose
Regiment aufgrund der Erfolge Bismarcks |
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Annexion
Hannovers, Kurhessens, Nassaus und Frankfurts 20.9. |
1867 |
Reichstagswahl
(Februar) Übereinkommen des Norddeutschen Bundes zur Gründung eines
Bundesstaates. Wahl auf Grundlage des (demokratischen!) Reichswahlgesetzes
der Paulskirchenverfassung! |
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Verfassung
des Norddeutschen Bundes (16.4.) Weitgehende Übereinstimmung mit der Reichverfassung von
1871 |
1869 |
Gewerbeordnung
für den Norddeutschen Bund |
1870 |
Strafgesetzbuch
31.5. |
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Päpstliche
Unfehlbarkeitsdogma 18.7. |
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Emser
Depesche 13.7. Einem Verwandten des preuß. Herrscherhauses wird der Thron
von Spanien angetragen, dies missfällt Frankreich, dass sich daraufhin mit
dem preuß. König trifft. Bismarck verändert den Bericht über das Treffen
(=Emser Depesche) so, dass Frankreich den Krieg erklärt. |
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Kriegserklärung
Frankreichs an Preußen 19.7. |
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Sieg
von Sedan 2.9. Wie geplant stehen dem Norddeutschen Bund die süddeutschen
Länder aus dem Schutz/Trutzbündnis von 1866 bei. |
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Beitritt
der süddeutschen Staaten zum Norddeutschen Bund (November) Wegen durch den gemeinsamen Krieg entstandenen
Nationalgefühls. |
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Empfang
der Kaiserdeputation des Norddeutschen Reichstages 18.12. |
1871 |
Inkrafttreten
der Reichsverfassung 1.1. Das Deutsche Reich entsteht. Nach außen soll es die
Fortsetzung des HRRDN darstellen, tatsächlich hat es aber damit nichts mehr
gemein. Der Großteil der Bevölkerung sieht die Dinge aber ob der jüngsten
Erfolge äußerst verklärt. |
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Kaiserproklamation
Wilhelms I. im Spiegelsaal von Versaille 18.1 |
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Gesetz
betreffend die Verfassung des Deutschen Reiches 16.4 Zusammenfassung der Änderungsgesetzte bzgl. Kaisertum etc. Gliederung in Bundesrat (ähnlich heutigem Bundesrat),
Präsidium (=Kaiser, mit ihm der Kanzler) und Reichstag. Dem preuß. Dreiklassenwahlrecht stand nunmehr das
demokratische Reichswahlrecht gegenüber. Das Diätenverbot wurde 1906
aufgehoben, da es nicht den gewünschten Erfolg hatte und auch weniger
vermögende Abgeordnete den Weg in den Reichstag fanden. Wichtig auch:
Indemnität und Immunität der Abgeordneten. Keine Verfassungsgerichtsbarkeit, dies sollte Bundesrat
übernehmen. Keine Grundrechte, nur die der Landesverfassungen. Das Deutsche Reich war „eingeschränkte Monarchie“, stellte
den Übergang von Monarchie zu Demokratie dar. |
1872 |
Jesuitengesetz Nur ein Teil des zwischen 1871 und 1878 stattfindenden
„Kulturkampfes“. Neben anderen Gruppen war Bismarck insbes. die kath. Kirche ein
Dorn im Auge, besonders aufgrund der „Unfehlbarkeitsdogma“ des Papstes, dass
dieses gegen alle anderen durchzusetzen versuchte. Per Gesetz ging der Staat
gegen die kath. Kirche vor. bspw. wurden die Jesuiten ausgewiesen. |
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Verhaftung
von August Bebel und Karl Liebknecht (Sozialdemokratische Arbeiterpartei) als
Vorstufe zum Sozialistengesetz (März) |
1873 |
Lex Miquel-Lasker |
1875 |
Einführung
der obligatorischen Zivilehe 6.2. |
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Gründung
der Sozialistischen Arbeiterpartei Deutschlands (Mai) |
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Preußisches
Verwaltungsgerichtsgesetz 3.7. |
1877 |
Gerichtsverfassungsgesetz
27.1. |
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Strafprozessordnung
1.2. |
1878 |
Stellvertretungsgesetz
17.3. Der Reichskanzler konnte sich nun durch Minister bei der Gegenzeichnung
kaiserlicher Anordnungen vertreten lassen, hatte aber im Zweifel noch immer
das letzte Wort. |
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Sozialistengesetz
27.10. Verbot sozialdemokratischer, sozialistischer und kommunistischer
Bestrebungen. Das Gesetz wurde viermal bis 1890 verlängert und dann entgegen
Bismarck durch den Reichstag abgelehnt. |
1881 |
Erste
Kaiserliche Botschaft zur sozialen Frage |
1883 |
Krankenversicherungsgesetz |
1884 |
Unfallversicherungsgesetz |
1889 |
Invaliditäts-
und Altersversicherungsgesetz |
1890 |
Entlassung
Bismarcks Kaiser Wilhelm II. wollte das Reich selber und nicht durch
Bismarck beherrschen. Dies tat er auch nach außen lauthals kund, wodurch er
sich nicht gerade beliebt machte. Gleichzeitig erlangte aber ohne die straffe
Führung Bismarcks die Reichsregierung, insb. der Reichstag mehr Macht. |
1899 |
Lex
Hohenlohe u.a. Liberalisierung des Vereinsrechts, dass noch auf dem restriktiven
Stand von 1854 stand (Verbindungsverbot von Ortsvereinen) |
1900 |
Inkrafttreten
des Bürgerlichen Gesetzbuches BGB am 1.1.1900, zugleich wird das HGB auf das
BGB abgestimmt. Das BGB wurde stark von dem Dresdner Entwurf von 1866
beeinflußt. |
1908 |
Reichsvereinsgesetz |
1912 |
Einführung
von Missbilligungsanträgen an die Geschäftsordnung des Reichstags |
1914 |
Beginn
des Ersten Weltkriegs Mit dem Kriegszustand fiel die Exekutive an die
Militärbefehlshaber gem. den Gesetzen von 1851. Während dieser Zeit wurde die Verwaltung stark ausgebaut. |
1918 |
Einführung
der Verhältniswahl in großen Reichstagswahlkreisen 24.8. Damit wurde die Unverhältnismäßigkeit der Wahlen besonders
in industrialisierten Gebieten wie Berling ausgeglichen. |
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Verfassungsreformgesetz
28.10. Der Reichskanzler übernahm nicht mehr die alleinige
Verantwortung, vielmehr lag diese nun bei Reichstag und Bundesrat, bei denen
Rechenschaft abzulegen war. Dies stellte den Übergang zu einem
parlamentarischen Regierungssystem dar. |
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Beginn
der Matrosenaufstände 29.10. Die Matrosen lehnten sich gegen eine aussichtslose
Schlacht auf, der Krieg war ohnehin verloren. Der revolutionäre Funken sprang
darauf auch auf die Arbeiter über. Arbeiter- und Soldatenräte bilden sich. |
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Generalstreik
in Berlin; Abdankung des Kaisers; Ebert (SPD) wird Reichskanzler; Scheidmann
ruft die Republik aus 9.11. Zwei Stunden später rief auch Karl Liebknecht (USPD, Teil
des sog. Spartakusbunds) die Republik aus, allerdings eine deutlich sozialistischer
gefärbte. |
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Kaiser
Wilhelm II. geht ins Exil nach Holland; Einsetzung des Rats der
Volksbeauftragten 10.11. |
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Erlaß
der Reichsregierung über das Weiterbestehen der Reichsämter 11.11. |
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Reichswahlgesetz
30.11. |
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Reichskongreß
der Arbeiter- und Soldatenräte Deutschlands 16.-20.12. Antrag der USPD auf eine sozialistische Räterepublik im
Stile Russlands wird mehrheitlich abgelehnt. |
1919 |
Gründung
der Kommunistischen Partei Deutschlands 1.1. Entstanden aus Spartakusbund und „Bremer Linksradikalen“
unter Leitung von Liebknecht und Rosa Luxemburg. |
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Sog.
Spartakusaufstand 5.-11.1. Wurde mit Hilfe des Militärs durch Ebert und Noske (SPD)
gewaltsam niedergeschlagen. Liebknecht und Luxemburg wurden
Freikorpsangehörigen getötet. |
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Wahlen
zu Nationalversammlung 19.1. Erstmals auch Frauen, Wahlalter auf 20 heruntergesetzt. |
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Zentralrat
überträgt Gewalt auf Nationalversammlung 4.2. |
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Zusammentritt
der Nationalversammlung in Weimar 6.2. |
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Gesetz
über die vorläufige Reichsgewalt 10.2. |
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Wahl
Eberts zum Reichspräsidenten 11.2. |
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Berufung
Scheidmanns zum Reichsministerpräsidenten 13.2. |
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Überleitungsgesetz
4.3. |
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Reichsgesetz
zu Durchführung der Waffenstillstandsbestimmungen 6.3. |
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Unterzeichnung
des Versailler Friedensvertrages 28.6. |
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Annahme
der Weimarer Reichsverfassung 31.7. |
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Ausfertigung
der Weimarer Reichsverfassung 11.8. Reichstag wird wichtigstes Organ, Reichsrat rückt formell
an letzte Stelle. Der Reichstag kann der Regierung das Misstrauen
aussprechen. Problem: kein konstruktives Misstrauen wie heute im GG, d.h. es
wurde keine neue Regierung vorgeschlagen. Daher wurden sehr viele Regierungen
„verbraucht“, ohne neue, bessere an die Macht bringen zu können (oder zu
wollen) Entgegen der ursprünglichen Absicht verschob sich die
Macht sehr in Richtung Reichspräsident, der ein Auflösungsrecht des
Reichstags inne hatte, ohne dies weiter begründen zu müssen. (=starkes
politische Druckmittel). Ferner konnte er die „nötigen Maßnahmen zu Sicherung
der öffentl. Sicherheit und Ordnung“ anordnen. Die Reichsregierung war ähnlich der heutigen aufgebaut.
Der Reichsrat wurde so angepasst, dass die Übermacht Preußens abgefangen
wurde. (wenn dies auch wegen der faktischen Größe Preußens nicht ganz gelang) Die WRV enthielt einen umfangreichen Grundrechtsteil, der
zwar sehr sozial ausgerichtet, aber auch sehr schwammig formuliert war, so
dass die Gerichte die Grundrechte eher als Programmsätze denn als geltendes
Recht anwandten. |
1920 |
Kapp-Putsch
13.3. Im Reich macht sich Unmut breit. Die Reperationszahlungen
des Krieges sind zu hoch für die deutsche Wirtschaft, eine Inflation naht.
Zudem werden Gerüchte seitens der Linken und Rechten gegen die Regierung
genährt. Das Vertrauen in die Parteien der WRV schwindet. |
1922 |
Vertrag
von Rapallo zwischen dem Deutschen Reich und der Sowjetunion 16.4. Schaffte Ausgleich mit der Sowjetunion hinsichtlich des 1.
WK. |
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Ermordung
Walther Rathenaus 24.6. Auch die außenpolitischen Erfolge helfen offenbar nicht
gegen die Stimmung im Reich |
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Gesetzesbeschluß
zur Verlängerung der Amtszeit des Reichspräsidenten Ebert 24.10. |
1923 |
Besetzung
des Ruhrgebiets durch Frankreich 9.1. |
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Hitler-Putsch
8./.9.11. |
1925 |
Konferenz
von Locarno 5.-16.10 |
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Wahl
Hindenburgs zum Reichspräsidenten 26.4. Ebert starb überraschend am 28.2. Daraufhin kam es zur ersten
Volkswahl des Reichspräsidenten, in der die liberalen Parteien um
SPD/Zentrum/DVP massiv Stimmen verloren und der konservativ-rechte Hindenburg
gewählt wurde. |
1926 |
Erlaß
der Flaggenverordnung durch Hindenburg 5.5. |
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Berliner
Vertrag 24.4. |
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Aufnahme
Deutschlands in den Völkerbund 8.9. |
1929 |
Konferenz
in Den Haag, Annahme des Young-Plans 6.-31.8. |
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Tod
Gustav Stresemanns 3.10. |
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Volksbegehren
gegen den Young-Plan Initiiert durch die rechten Parteien. u.a. DNVP und NSDAP.
Gegen Räumung des Ruhrgebiets, Anerkennung der Kriegsschuld 1.WK und
Reperationszahlungen. |
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New-Yorker
Börsencrash, Beginn der Weltwirtschaftskrise 25.10. |
1930 |
Einsetzung
des Präsidialkabinetts Brüning 30.3. Die Regierung wurde durch den Präsidenten und nicht durch
das Parlament eingesetzt. Beide Brüning und Hindenburg waren Gegner der
parlamentarischen Demokratie. Ohne die Unterstützung des Parlaments stützte
sich die Regierung auf die Notverordnungskompetenz des Reichspräsidenten. Im Laufe der Zeit nutzte Hindenburg immer öfter den Art 48
WRV um das Parlament aufzulösen und so seine Gesetzesvorhaben als
Notverordnung durchzubringen. Das Parlament verlor mehr und mehr an
Bedeutung. |
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sog.
Erbittungswahlen 14.9. |
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Hitler
legt Legalitätseid iRd. sog. Reichswehrprozesses ab 25.9. Hitler erklärte, seine Ziele nur auf streng legalem Wege
erreichen zu wollen und machte sich auf diese Art „salonfähig“.
Stichwort „Legale Revolution“. |
1932 |
Wiederwahl
Hindenburgs zum Reichspräsidenten 10.4. Hindenburg wurde von Zentrum und SPD als kleineres Übel
ggü. Hitler und Thälmann (KPD) angesehen |
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Rücktritt
Brünings 30.5. Dies geschah im Einklang mit Hitler. Der schon 84-jährige
Hindenburg wollte an Beliebtheit im Volk gewinnen. Initiator war u.a. sein
Berater Kurt von Schleicher. |
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Einsetzung
der Regierung Papen 1.6. |
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Abkommen
von Lausanne – Streichung der Reparationen 8.7. |
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„Preußenschlag“
20.7. Preußens Regierung war eine letzte große „Bastion“ der
WRV-Liberalen. Dagegen erließ Hindenburg zwei Notverordungen, die einerseits
die Regierung Preußens durch Papen als Reichskommissar ersetzen lies, und
zweitens in Berlin und Brandenburg einige Grundrechte außer Kraft setzte, um
die vollziehende Gewalt auf Schleicher übergehen lassen zu können. Begründung
war, Preußen stelle eine Gefahr für die öffentl. Sicherheit u. Ordnung dar,
da es nicht hinreichend gegen die „Gefahr kommunistischer Zersetzungs- und Umsturztätigkeit“
vorginge. |
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Reichstagswahl
31.7. NSDAP wird stärkste Fraktion, Hitler fordert Kanzleramt,
Hindenburg lehnt ab und wählt Papen. Misstrauensvotum gegen Papen ist
erfolgreich, daraufhin löst Hindenburg den Reichstag auf. |
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Urteil
des Staatsgerichtshofs zum „Preußenschlag“ 25.10. Dagegen riefen Preußens amtsenthobene Staatsminister den
Staatsgerichtshof des Deutschen Reiches an, der sich aber aus der Affaire
zog. Einerseits sei die Enthebung der preuß. Regierung wirksam, nicht aber hinsichtlich
ihrer Entfernung aus dem Reichsrat. Das Urteil vermied konsequent die Frage,
ob nicht die ganze Aktion lediglich politisch motiviert war. |
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Reichstagswahl
6.11. Hindenburg beauftrag Schleicher mit Regierungsbildung. |
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Ernennung
Schleichers zum Reichskanzler 3.12. |
1933 |
Rücktritt
des Reichskanzlers Schleicher 28.1. |
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Ernennung
Hitlers zum Reichskanzler durch Reichspräsident Hindenburg 30.1. |
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Auflösung
des Reichstags 1.2. |
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„Schubladenverordnung“
4.2. Enschränkung von Versammlung, Presse etc. bei Gefahr für
öffentliche Sicherheit u. Ordnung, Missbrauch entstand durch die willkürliche
Anwendung. |
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Reichstagsbrand
27.2. |
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„Reichstagsbrandverordnung“
28.2. Außerkraftsetzung zentraler Grundrechte, Ausnahmezustand,
VO blieb bis zum Ende des dritten Reichs in Kraft. |
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Reichstagswahl
5.3. |
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„Ermächtigungsgesetz“
24.3. Übertragung der Gesetzgebungsbefugnis an die
Reichsregierung, Exekutive und Legislative waren eins. Wurde zweimal verlängert
bis 1943. |
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Vorläufiges
Gesetz zu Gleichschaltung der Länder mit dem Reich 31.3. Nationalsozialistische Landesexekutive erhält mehr Macht. |
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Zweites
Gesetz zu Gleichschaltung der Länder mit dem Reich 7.4. Einsetzung von Reichsstatthaltern zur Überwachung der
Öffentlichen Sicherheit. |
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Gesetz
zu Wiederherstellung des Berufsbeamtentums 7.4. |
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„Erbgesundheitsgesetz“
14.7. |
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Gründung
der Deutschen Arbeiterfront DAF 10.5. Ausschaltung der Gewerkschaften, Einzige Institution zur
Verhandlung von Arbeitsverträgen, Ende der Tarifautonomie. |
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Bücherverbrennung
10.5. |
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Gesetz
über Treuhänder der Arbeit 19.5. |
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Gesetz
über Einziehung kommunistischen Vermögens 26.5. |
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Selbstauflösung
der DNF (vormals DNVP) 27.6. |
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Selbstauflösung
der Zentrums-Partei 5.7. Mit Zustimmung der katholischen Kirche, die sich trotzdem
noch Einfluß in Schule und Vereinswesen versprach. |
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Verordnung
des Reichsinnenministers zur Auflösung der SPD 7.7. |
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Gesetz
gegen die Neubildung von Parteien 14.7. Einzige Partei bleibt die NSDAP |
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Gesetz
über die Einziehung volks- und staatsfeindlichen Vermögens |
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Gesetz
über Volksabstimmungen 14.7. |
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Konkordat
zwischen Heiligen Stuhl und Deutschem Reich 20.7. |
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Reichkulturkammergesetz
22.9. |
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Austritt
des Deutschen Reiches aus dem Völkerbund 14.10. |
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Reichstagswahl
12.11. |
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Gesetz
zur Sicherung der Einheit von Partei und Staat 1.12. |
1934 |
Gesetz
zur Neuordnung der nationalen Arbeit 20.1. Betriebliche Mitbestimmung der Belegschaft wird
vollständig abgeschafft. |
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Gesetz
über den Neuaufbau des Reichs 30.1. Der Föderalismus wird aufgehoben, die Regierungen der Länder
treten ihre Macht an das Reich ab, Landesregierungen unterstehen der
Reichsregierung, ebenso die Reichsstatthalter. Reichsregierung kann neues
Verfassungsrecht setzen. |
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Einrichtung
des Volksgerichtshof 24.4. |
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Massaker
an SA-Führern 30.6.-2.7. |
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Gesetz
über Maßnahmen der Staatsnotwehr 3.7. |
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Gesetz
über das Staatsoberhaupt des Deutschen Reiches 1.8. |
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Tod
Hindenburgs 2.8. |
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Gesetz
über die Vereidigung der Beamten und der Soldanten der Wehrmacht 20.8. |
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„Heimtückegesetz“
20.12. |
1935 |
Reichsbürgergesetz;
„Nürnberger Gesetze“ 15.9. Festlegung wer Deutscher ist – Menschen deutschen od.
artverwandten Blutes. Es folgte das sog. Blutschutzgesetz (Verbot der Ehe
zwischen Juden und Deutschen etc.) |
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„Ehegesundheitsgesetz“
18.10. |
1936 |
Volksbefragung
über Billigung der Politik Hitlers 29.3. |
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Gesetz
über den Volksgerichtshof 18.4. |
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Erlaß
über die Einsetzung eines Chefs der Deutschen Polizei im Reichsministerium
des Inneren 17.6. |
1937 |
Deutsches
Beamtengesetz 26.1. |
1938 |
Reichsprogromnacht
9.11. durch SA und Gestapo |
1939 |
Deutscher
Überfall auf Polen; Ausbruch des 2. Weltkriegs 1.9. |
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Gründung
des Reichssicherheitshauptamtes 27.10. |
1941 |
„Führerbefehl“
zur „Endlösung der Judenfrage“ (Juli); Heydrich mit der Durchführung
beauftragt 31.7. |
1942 |
„Wannsee-Konferenz“
20.1. Ausarbeitung
des Programms zur endgült. Vernichtung der europ. Juden. |
1943 |
Goebbels
im Sportpalast „Wollt ihr den totalen Krieg?“ 18.2. |
1944 |
Alliierte
Landung in der Normandie 6.6. |
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Attentat
auf Hitler durch Graf von Stauffenberg 20.7. |
1945 |
Selbstmord
Hitlers 30.4. |
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Bedingungslose
Kapitulation der deutschen Wehrmacht 7./8.5. |